Schachbezirk Freiburg/Breisgau e.V.
verabschiedet in der Bezirksversammlung am 09. Juli 2004
Turnierordnung des Schachbezirks Freiburg/Breisgau e.V.
Kapitel I - Allgemeine Vorschriften
§ 1 - Spielbetrieb
Im Schachbezirk Freiburg/Breisgau e.V. werden folgende Turniere
regelmäßig ausgetragen:
- Einzelmeisterschaften
(a) Bezirksmeisterschaften (§ 4)
(b) Bezirkspokal (§ 5)
- Mannschaftsmeisterschaften
(a) Bezirksklasse (§ 8)
(b) Kreisklassen A, B, C (§§ 9 ff.)
(c) Bezirkspokal
(d) Seniorenmannschaftsmeisterschaft
- Blitzmeisterschaften
(a) Mannschaftsmeisterschaft
(b) Einzelmeisterschaft
- Jugendmeisterschaften (TO Jugend)
§ 1a - Zuständigkeiten
- Turnierleiter Verbandsrunde: Zuständig für die
Durchführung der Verbandsrunde (Bezirksklasse und Kreisklassen A
bis C)
- Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel: Zuständig für die
Durchführung folgender Bezirkswettbewerbe Einzelmeisterschaft, des
Einzelpokals, des Mannschaftspokals,
der Blitzeinzelmeisterschaft und der Blitzmannschaftsmeisterschaft
- Seniorenbeauftragter: Zuständig für die
Seniorenmannschaftsmeisterschaft
- Schachjugend Bezirk Freiburg: zuständig für die
Durchführung der Bezirksjugendturniere nach der
Jugendturnierordnung.
§ 2 - Spielberechtigung
Für alle Turniere, die in den Bereich des
Turnierleiters Verbandsrunde fallen, ist grundsätzlich eine
Zulassung im Sinne der Spielerpassordnung des Badischen Schachverbandes
für einen Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau notwendig.
Bei allen anderen Turnieren sollte diese Zulassung ebenfalls gegeben
sein.
§ 3 - Allgemeine Bestimmungen
- Änderungen der Turnierordnung nimmt der Bezirksvorstand mit
Mehrheitsbeschluss vor. Entscheidende Änderungen werden von der
Bezirksversammlung verabschiedet. Änderungen der
Jugendturnierordnung
werden von der Schachjugend Bezirk Freiburg vorgenommen.
- Die Regeln und Bestimmungen des Weltschachbundes FIDE und die
Badische Turnierordnung bilden einen Bestandteil dieserTurnierordnung
und sind dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes
vorsieht.
Kapitel II - Meisterschaften (außer Jugend)
Abschnitt 1: Einzelmeisterschaften
§ 4 - Bezirkseinzelmeisterschaft
- Die Bezirkseinzelmeisterschaft wird in einer Klasse ausgetragen.
- Spielberechtigung:
Spielberechtigt sind alle Spieler, die einem Verein des Schachbezirks
Freiburg/Breisgau angehören oder die im Bezirk Freiburg ihren
Wohnsitz haben, jedoch bei einem Verein außerhalb spielberechtigt
sind.
- Turniermodus:
mindestens 5 Runden CH-System.
- Bedenkzeit:
2 h / 40 Züge + 30 Minuten/ Rest pro Spieler und Partie
- Wertung bei Punktgleichheit:
CH-System: Buchholz-Wertung, wobei der schlechteste Gegner nicht
gewertet wird. Weitere Verfeinerungen werden nicht vorgenommen.
§ 5 Bezirkseinzelpokal
- Spielberechtigt sind alle Spieler, die einem Verein des
Schachbezirks Freiburg/Breisgau angehören oder die im Bezirk
Freiburg
ihren Wohnsitz haben, jedoch bei einem Verein außerhalb
spielberechtigt sind.
- Das Bezirkspokalturnier wird in vier Vorrunden und einer aus 16
Spielern bestehenden Endrunde im KO-System ausgetragen. Die Zahl der
Endrundenteilnehmer aus den einzelnen Vorrunden ermittelt sich nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Vorjahressieger ist automatisch für
die Endrunde des kommenden
Jahres qualifiziert.
- Die einzelnen Bezirksvereine werden den Vorrunden zugeordnet:
Vorrunde Nordwest:
Emmendingen / Endingen / Ettenheim / Umkirch
Vorrunde Elztal
Denzlingen, Waldkirch, Oberwinden, Simonswald
Vorrunde Freiburg:
Dreisamtal, Freiburg 1887, SP Freiburg, Freiburg-West, FR-Wiehre,
FR-Zähringen, Gundelfingen
Vorrunde Süd:
Bad Krozingen, Badenweiler, Ebringen, Heitersheim, Horben, Merzhausen,
Müllheim, Münstertal, Sölden, Staufen
- Die Ausrichter der Vor- und Endrunde legt die Bezirksversammlung
fest.
- In der ersten Runde der Vorrunde werden alle Gegner gegeneinander
gelost (ein Freilos bei ungerader Teilnehmerzahl). danach wird
gegebenenfalls eine Zwischenrunde ausgetragen, in der die
Teilnehmerzahl auf eine KO-System-gerechte Zahl verkleinert wird.
- Bedenkzeit:
90min/36 Züge + 30 Minuten für den Rest der Partie.
- Bei Remis wird wie in der badischen Turnierordnung vorgesehen
verfahren.
- Der beste Spieler aus einem Verein des Bezirks Freiburg
erhält den Titel "Bezirkspokalsieger" des laufenden Jahres.
Abschnitt 2: Mannschaftsmeisterschaften
§ 7 - Allgemeine Bestimmungen
- Die Bezirksklasse und die Kreisklassen A, und B spielen in der
Regel mit jeweils 10 Mannschaften aus acht Spielern. Die Kreisklasse C
spielt mit Mannschaften aus fünf Spielern.
- Die Bedenkzeit in der Bezirksklasse entspricht der der
Bereichsklasse. In den Kreisklassen beträgt die Bedenkzeit 2h / 40
Züge + 30 min für den Rest der Partie.
- Die Wartezeit auf gegnerische Spieler beträgt 30 Minuten.
- Rückzug von Mannschaften
- Wird am Saisonende eine Mannschaft aus einer der Klassen
Bezirk
bis Kreisklasse B zurückgezogen, so ist dies bei der Auf- und
Abstiegsregelung der betreffenden und der nachgeordneten Klassen so zu
werten, als ob eine Mannschaft weniger aus der Bereichsklasse in die
Bezirksklasse Freiburg/Breisgau abgestiegen wäre.
- Wird zwischem dem 30.06. und 01.09. eine Mannschaft aus einer
der Klassen Bezirk bis Kreisklasse B zurückgezogen, steigt der
bestplatzierte Absteiger in der betreffenden und in den nachfolgenden
Klassen nicht ab. Der Letztplatzierte einer Klasse muss auf jeden Fall
absteigen. In diesem Fall steigt der beste Nichtaufsteiger der darunter
liegenden Klasse auf.
- Steigen zwei Mannschaften aus der Bezirksklasse in die
Bereichsklasse auf und genauso viele aus der Bereichsklasse in die
Bezirksklasse ab, so wird dies für die Auf- und Abstiegsregelung
der zwischen Bezirksklasse und den darunter liegenden Klassen so
gewertet, als ob eine Mannschaft weniger aus der Bereichsklasse in
die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau abgestiegen wäre.
§ 8 - Bezirksklasse
- Aufstiegsregelung:
a) Der Meister steigt in die Bereichsklasse Breisgau-Hochrhein auf.
- Abstiegsregelung:
a) Kein oder ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte und der Vorletzte steigen ab.
b) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte
steigen ab.
§ 9 - Kreisklasse A
- Aufstiegsregelung:
a) Kein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste, der Zweite und der Dritte steigt in die
Bezirksliga auf.
b) Ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste und der Zweite steigt in die Bezirksliga
auf.
c) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste steigt in die Bezirksliga auf.
- Abstiegsregelung:
a) Kein oder ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte und der Vorletzte steigt ab.
b) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte
steigen
ab.
§ 10 - Kreisklasse B
- Aufstiegsregelung:
a) Kein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste, der Zweite und der Dritte steigt in die
Kreisklasse A auf.
b) Ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste und der Zweite steigt in die Kreisklasse A
auf.
c) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste steigt in die Kreisklasse A auf.
- Abstiegsregelung bei mehr als 10 Mannschaften in der Kreisklasse
C:
a) Kein, ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die
Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte
steigen ab.
b) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte, der Drittletzte und der
Viertletzte steigen ab.
- Abstiegsregelung bei bis zu 10 Mannschaften in der Kreisklasse C:
a) Kein oder ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte und der Vorletzte steigen ab.
b) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte
steigen ab.
§ 11 - Kreisklasse C
- Es wird mit 5er Mannschaften gespielt
Bei einer Meldung bis zu 10 Mannschaften wird in einer Gruppe
vollrundig gespielt.
Aufstiegsregelung:
a) Kein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste, der Zweite un der Dritte steigt in die
Kreisklasse B
auf.
b) Ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste und der Zweite steigt in die Kreisklasse B
auf.
c) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Erste steigt in die Kreisklasse B auf.
- Bei einer Meldung bis zu 14 Mannschaften wird in einer Gruppe
nach CH-System gespielt.
Bei einer Meldung ab 15 Mannschaften wird in zwei Gruppen vollrundig
gespielt.
Aufstiegsregelung bei mehr als 10 Mannschaften:
Bei einer Gruppe steigen der Erste und der Zweite direkt auf.
Aufstiegsregelung bei zwei Gruppen:
Die beiden Gruppensieger steigen direkt auf, die beiden Gruppenzweiten
bestreiten ein Entscheidungsspiel.
a) Kein Absteiger aus Bereichklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Die beiden Gruppenzweiten steigen direkt auf.
b) Ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Der Sieger des Entscheidungsspieles steigt auf.
c) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse
Freiburg/Breisgau: Nur die Gruppensieger steigen auf.
§ 12 - Entscheidungsspiele
Der Modus von Entscheidungsspielen wird von der Badischen
Turnierordnung geregelt.
§ 13 - Relegationsspiele (gestrichen)
§ 14 - Bezirksmannschaftspokal
- Eine Pokalmannschaft besteht aus vier Spielern, wobei die
Auswärtsmannschaft am ersten und am vierten Brett mit den
weißen Steinen spielt.
- Die Vereine des Bezirks können bis zu drei Mannschaften
melden. Eine Pflicht zur Teilnahme mindestens einer Mannschaft besteht
nicht. Wird keine Mannschaft gemeldet, so ist dies dem Turnierleiter
jedoch vom betreffenden Verein mitzuteilen, ansonsten wird von der
Teilnahme einer Mannschaft ausgegangen. Der Meldetermin wird vom
Turnierleiter festgesetzt.
- Ein Spielerwechsel zwischen mehreren Pokalmannschaften eines
Vereines ist nicht möglich.
- Die Ansetzung der Paarungen erfolgt durch den Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel.
Die Verteilung des Heimrechts wird durch den Turnierleiter möglichst gerecht
und ausgeglichen nach folgenden Regeln festgelegt:
- Von jeder Mannschaft wird ermittelt, wann sie Heimrecht in den Vorrunden hatte.
- Dabei werden evtl. kampflose Ergebnisse weggelassen.
- Die Kontrahenten bekommen jetzt das gegenteilige Heimrecht zur letzten Vorrunde.
- Bekommen beide Kontrahenten dadurch die gleiche Zuteilung, wird die vorhergehende Vorrunde herangezogen
- Dieses Verfahren wird entsprechend wiederholt.
- Sind nur noch bei einem Kontrahent Daten vorhanden, wird das Heimrecht durch den anderen bestimmt.
- Sind gar keine oder keine weiteren Vorrunden mehr heranziehbar, wird gelost.
- Der Turnierleiter setzt einen Endtermin für die jeweilige
Runde fest. Der gastgebende Verein einer Paarung hat dem Gegner zwei
Terminvorschläge zu unterbreiten, von denen einer angenommen
werden muss. Spieltag ist am Vereinsspielabend des Gastgebers.
- Die Bedenkzeit in einer Partie beträgt 90 Minuten für
36 Züge und 30 Minuten für den Rest pro Spieler.
- Turniermodus ist das KO-System.
- Vor der ersten Runde wird gegebenenfalls eine Vorrunde
ausgetragen, in der die Teilnehmerzahl auf eine KO-System-gerechte Zahl
reduziert wird.
- Bis einschließlich des Achtelfinales spielen Mannschaften
des gleichen Vereins nicht gegeneinander.
- Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die 'Berliner Wertung':
1. Brett = 4 Punkte
2. Brett = 3 Punkte
3. Brett = 2 Punkte
4. Brett = 1 Punkt
Besteht auch danach Gleichstand, werden Blitzwettkämpfe mit unveränderter
Mannschaftsaufstellung und Farbwechsel bis zur Entscheidung gespielt.
- Der Sieger ist Bezirksmannschaftspokalsieger und ist für
die Badische Mannschaftspokalmeisterschaft qualifiziert.
§ 15 - Seniorenmannschaftsmeisterschaft
- Es wird mit 4er-Mannschaften gespielt, jeder Verein kann mehrere
Mannschaften melden. Spielgemeinschaften von Vereinen sind
zulässig.
- Die weiteren Bestimmungen regeln sich nach denen der badischen
Ebene, insbesondere die Spielberechtigung hinsichtlich der
Altersuntergrenze.
Abschnitt 3: Blitzmeisterschaft
§ 16 Mannschaftsmeisterschaft
- Es wird mit 4er-Mannschaften gespielt, jeder Verein kann mehrere
Mannschaften melden. Diese müssen aus aktiv gemeldeten Spielern
des
Vereins bestehen, wenn sich der Verein für die Badischen
Mannschaftsmeisterschaften
qualifizieren will.
- Spielgemeinschaften von Vereinen und der Einsatz passiver
Mitglieder ist zulässig; Solche Mannschaften können sich
jedoch nicht für die Badischen Mannschaftsmeisterschaften im
Blitzschach qualifizieren.
- Vor dem Turnier wird von jeder Mannschaft eine Rangliste mit
jeweils sechs Spielern erstellt. Es darf um einen Platz getauscht
werden.
- Es werden Fünf-Minuten-Blitzpartien nach den Regeln der
FIDE gespielt.
- Es ist möglichst vollrundig zu spielen. Bei großer
Teilnehmerzahl ist gegebenenfalls eine Vor- und eine Finalrunde,
bestehend aus den bestplatzierten Mannschaften in den Vorrunden zu
spielen.
- Verantwortlich für die Durchführung ist der
Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel.
§ 17 - Einzelmeisterschaft
- Es ist möglichst vollrundig zu spielen. Bei großer
Teilnehmerzahl wird nach Schweizer System gespielt.
- Verantwortlich für die Durchführung ist der
Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel.
Turnierordnung Schachjugend Bezirk Freiburg
Kapitel I - Allgemeine Vorschriften
§ 1 - Spielbetrieb
Im Schachbezirk Freiburg/Breisgau e.V. werden folgende Jugendturniere
regelmäßig ausgetragen:
- Jugendeinzelmeisterschaften (§ 4)
(a) U 20 Jungen und Mädchen
(b) U 18 Jungen und Mädchen
(c) U 16 Jungen und Mädchen
(d) U 14 Jungen und Mädchen
(e) U 12 Jungen und Mädchen
(f) U 10 Jungen und Mädchen
(a) U 20 Mädchen
(b) U 18 Mädchen
(c) U 16 Mädchen
(d) U 14 Mädchen
(e) U 12 Mädchen
(f) U 10 Mädchen
- Jugend-Mannschaftsmeisterschaften
(§§ 5ff)
(a) U 20 Jungen und Mädchen
(b) U 20 Mädchen
(c) U 16 Jungen und Mädchen
(d) U 14 Jungen und Mädchen
(e) U 16 Mädchen
(f) U 12 Jungen und Mädchen
- Jugend-Blitzeinzelmeisterschaften
(§ 11)
- U 18 Jungen und Mädchen
- U 16 Jungen und Mädchen
- U 14 Jungen und Mädchen
- U 12 Jungen und Mädchen
- U 10 Jungen und Mädchen
Eine Zusammenlegung von Klassen oder eine Gliederung der Spielgruppen
nach Spielstärke ist zulässig.
§ 1a - Zuständigkeiten
- Turnierleiter Jugendmannschaftsspiele: Zuständig für
die Durchführung der Jugendmannschaftsspiele in allen Klassen
- Turnierleiter Blitz/Einzel, Jugend: Zuständig für die
Durchführung der Jugendeinzelmeisterschaften und der
Jugendblitzmeisterschaften.
§ 2 - Spielberechtigung
Für alle Turniere sollte grundsätzlich eine
Zulassung im Sinne der Spielerpassordnung des Badischen Schachverbandes
für einen Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau gegeben sein.
Spieler, die
in einem anderen Bezirk ihr Spielrecht wahrnehmen, sind nicht
spielberechtigt.
Hinsichtlich der Altersklassen gelten die Bestimmungen der Schachjugend
Baden für das jeweilige Sportjahr.
§ 3 - Allgemeine Bestimmungen
- Änderungen der Jugendturnierordnung nimmt der
Bezirksjugendausschuss mit Mehrheitsbeschluss vor. Entscheidende
Änderungen werden von der Bezirksjugendversammlung verabschiedet.
- Die Turnierordnung des Schachjugend Bezirk Freiburg orientiert
sich an der Turnierordnung der Badischen Schachjugend und der FIDE.
Änderungen dieser Turnierordnungen werden entsprechend in die
Bezirksjugendturnierordnung übernommen, sofern die
Bezirksjugendturnierordnung nicht ausdrücklich andere Regelungen
vorsieht.
Kapitel II - Jugendmeisterschaften
Abschnitt 1: Einzelmeisterschaften
§ 4 - Bezirksmeisterschaft
- Die Bezirkseinzelmeisterschaft der Jugend (offen für
Mädchen und Jungen) wird in in den Altersklassen U 20, U 18, U 16,
U 14, U 12 und U 10 ausgetragen.
- Die Jugendmeisterschaften U 20, U 18, U 16 und U14 finden an
einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) statt.
Die Jugendmeisterschaften U 12 und U 10 werden an einem Tag ausgetragen.
- Die Mädchenmeisterschaften werden in den gleichen
Altersklassen wie die der Jugend ausgetragen. Sie finden wenn
möglich an einem Tag statt.
- Spielberechtigung:
Spielberechtigt sind alle Jugendspieler, die einem Verein des
Schachbezirks Freiburg/Breisgau angehören, entsprechend ihres
Alters.
- Turniermodus:
5 Runden (Ch-System, bei sechs Teilnehmern vollrundig)
Bei geringer Teilnehmerzahl ist eine Zusammenfassung
altersmäßig benachbarter Klassen zu einer Spielgruppe bei
separater Endwertung möglich.
- Bedenkzeit:
2 h / 40 Züge + 30 Minuten/ Rest pro Spieler und Partie in den
Klassen U 20 bis U14
30 Minuten pro Partie in den Klassen U 12 und U 10
20 Minuten pro Partie bei den Mädchenmeisterschaften
- Qualifikation: Der Sieger der jeweiligen Altersklasse ist direkt
für die Badischen Jugendmeisterschaften qualifiziert.
- Wertung bei Punktgleichheit:
Im CH-System: Buchholz-Wertung, wobei der schlechteste Gegner nicht
gewertet wird. Weitere Verfeinerungen werden nicht vorgenommen.
Für die Qualifikation zur Badischen Meisterschaft finden bei
Punktgleichheit Stichkämpfe
nach der Regelung in der Badischen Turnierordnung statt.
- Zuständig ist der Jugendturnierleiter Blitz/Einzel.
Abschnitt 2: Jugendmannschaftsmeisterschaften
§ 5 - Allgemeine Bestimmungen
- Alle Klassen spielen mit Mannschaften bestehend aus je vier
Spielern.
- Die Rundenzahl beträgt in den Klasse U 20 bis U14 maximal
sieben Runden pro Saison. In der U12 und bei den Mächen finden
Schnellschachturniere statt.
- Bei mehr als acht Mannschaften in einer Klasse spielt diese
nach CH-System.
- Die Bedenkzeit beträgt in den Klassen U 20, U 16 und U 14
2h / 40 Züge + 30 min/Rest, in den Klassen U 12, Mädchen U 20
und Mädchen U 16 jeweils je nach Zahl der teilnehmenden Mannschaften mindestens
20 Minuten und höchenstens 1 Stunde pro Spieler und Partie.
- Die Wartezeit auf gegnerische Spieler beträgt 30 Minuten.
- Die Ansetzung der Paarungen erfolgt durch den Turnierleiter
Jugendmannschaftskämpfe
- Die Mindestspielerzahl beträgt zwei Spieler pro Mannschaft
- Tritt eine Mannschaft mit drei Spielern an, so hat sie das
letzte Brett freizulassen.
- Tritt eine Mannschaft mit zwei Spielern an, so hat sie die
Bretter drei und vier freizulassen.
- Von beiden Mannschaften unbesetzte Bretter werden nicht gewertet.
- Die Aufstellung der Mannschaften erfolgt nach der Rangfolge auf der Rangliste und
gemäß der Bestimmungen der Schachjugend Baden. (Bem.: Nach dem seit 1990
gültigen Reglement ist ein Platztausch verboten).
§ 6 - U 20 Jugend
Der Meister ist für die Badischen Meisterschaften U 20
qualifiziert.
§ 7 - U 16 Jugend und U 14
Der Meister U 16 ist für die Badischen Meisterschaften
U
16 qualifiziert.
Der Vizemeister U 16 und der meister U 14 tragen einen Stichkampf aus,
dessen Sieger den zweiten Startplatz des Bezirks in der Klasse U 16 bei
den Badischen Meisterschaften U 16 erhält. Aufgrund des
Stichkampfes
zwischen U 16 und U 14 werden die Klassen U 16 und U 14 bezüglich
des Spieleinsatzes als ein Wettbewerb betrachtet.
§ 8 - U 12 Jugend
Der Meister ist für die Badischen Meisterschaften U 12
qualifiziert.
Der Vizemeister kann sich je nach Situation auf badischer Ebene
ebenfalls für die Badischen Meisterschaften U 12 qualifizieren.
§ 9 - Mädchenmeisterschaften
- In jeder Mädchenmannschaft ist eine vereinsfremde
Gastspielerin erlaubt.
- Bei mehr als zwei Mannschaften in einer der beiden Klassen
findet in dieser ein Turnier statt, ansonsten werden die Mannschaften
direkt für die Badischen Mädchenmannschaftsmeisterschaften
gemeldet.
§ 10 - Entscheidungsspiele
In folgenden Fällen wird vor einem Entscheidungsspiel
im Sinne der TO des BSV der direkte Vergleich eines Mannschaftskampfes als
Entscheidungskriterium
herangezogen:
Bei Punkt- und Brettpunktgleichheit um einen Platz, der für die
Teilnahme an der Badischen Meisterschaft berechtigt.
Abschnitt 3: Blitzmeisterschaft
§ 11 - Einzelmeisterschaft
- Es wird vollrundig gespielt. Die Klassen- und Gruppeneinteilung
entscheidet sich vor dem jeweiligen Turnier. Die Spielgruppen
können nach Alter oder Spielstärke (DWZ) gegliedert werden.
- Zuständig ist der Jugendturnierleiter Blitz/Einzel