Schachbezirk Freiburg - Bezirkssatzung

Offizieller Internetauftritt des Schachbezirks Freiburg im Badischen Schachverband

Schachbezirk Freiburg/Breisgau e.V.

verabschiedet in der Bezirksversammlung am 09. Juli 2004

Turnierordnung des Schachbezirks Freiburg/Breisgau e.V.

Kapitel I - Allgemeine Vorschriften

§ 1 - Spielbetrieb

Im Schachbezirk Freiburg/Breisgau e.V. werden folgende Turniere regelmäßig ausgetragen:
  1. Einzelmeisterschaften
  2. (a) Bezirksmeisterschaften (§ 4)
    (b) Bezirkspokal (§ 5)

  3. Mannschaftsmeisterschaften
  4. (a) Bezirksklasse (§ 8)
    (b) Kreisklassen A, B, C (§§ 9 ff.)
    (c) Bezirkspokal
    (d) Seniorenmannschaftsmeisterschaft

  5. Blitzmeisterschaften
  6. (a) Mannschaftsmeisterschaft
    (b) Einzelmeisterschaft

  7. Jugendmeisterschaften (TO Jugend)

§ 1a - Zuständigkeiten

  1. Turnierleiter Verbandsrunde: Zuständig für die Durchführung der Verbandsrunde (Bezirksklasse und Kreisklassen A bis C)
  2. Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel: Zuständig für die Durchführung folgender Bezirkswettbewerbe Einzelmeisterschaft, des Einzelpokals, des Mannschaftspokals, der Blitzeinzelmeisterschaft und der Blitzmannschaftsmeisterschaft
  3. Seniorenbeauftragter: Zuständig für die Seniorenmannschaftsmeisterschaft
  4. Schachjugend Bezirk Freiburg: zuständig für die Durchführung der Bezirksjugendturniere nach der Jugendturnierordnung.

§ 2 - Spielberechtigung

Für alle Turniere, die in den Bereich des Turnierleiters Verbandsrunde fallen, ist grundsätzlich eine Zulassung im Sinne der Spielerpassordnung des Badischen Schachverbandes für einen Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau notwendig.
Bei allen anderen Turnieren sollte diese Zulassung ebenfalls gegeben sein.

§ 3 - Allgemeine Bestimmungen

  1. Änderungen der Turnierordnung nimmt der Bezirksvorstand mit Mehrheitsbeschluss vor. Entscheidende Änderungen werden von der Bezirksversammlung verabschiedet. Änderungen der Jugendturnierordnung werden von der Schachjugend Bezirk Freiburg vorgenommen.
  2. Die Regeln und Bestimmungen des Weltschachbundes FIDE und die Badische Turnierordnung bilden einen Bestandteil dieserTurnierordnung und sind dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.

Kapitel II - Meisterschaften (außer Jugend)

Abschnitt 1: Einzelmeisterschaften

§ 4 - Bezirkseinzelmeisterschaft

  1. Die Bezirkseinzelmeisterschaft wird in einer Klasse ausgetragen.

  2. Spielberechtigung:
  3. Spielberechtigt sind alle Spieler, die einem Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau angehören oder die im Bezirk Freiburg ihren Wohnsitz haben, jedoch bei einem Verein außerhalb spielberechtigt sind.

  4. Turniermodus:
  5. mindestens 5 Runden CH-System.

  6. Bedenkzeit:
  7. 2 h / 40 Züge + 30 Minuten/ Rest pro Spieler und Partie

  8. Wertung bei Punktgleichheit:
  9. CH-System: Buchholz-Wertung, wobei der schlechteste Gegner nicht gewertet wird. Weitere Verfeinerungen werden nicht vorgenommen.

§ 5 Bezirkseinzelpokal

  1. Spielberechtigt sind alle Spieler, die einem Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau angehören oder die im Bezirk Freiburg ihren Wohnsitz haben, jedoch bei einem Verein außerhalb spielberechtigt sind.

  2. Das Bezirkspokalturnier wird in vier Vorrunden und einer aus 16 Spielern bestehenden Endrunde im KO-System ausgetragen. Die Zahl der Endrundenteilnehmer aus den einzelnen Vorrunden ermittelt sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Vorjahressieger ist automatisch für die Endrunde des kommenden Jahres qualifiziert.

  3. Die einzelnen Bezirksvereine werden den Vorrunden zugeordnet:

  4. Vorrunde Nordwest:
    Emmendingen / Endingen / Ettenheim / Umkirch

    Vorrunde Elztal
    Denzlingen, Waldkirch, Oberwinden, Simonswald

    Vorrunde Freiburg:
    Dreisamtal, Freiburg 1887, SP Freiburg, Freiburg-West, FR-Wiehre, FR-Zähringen, Gundelfingen

    Vorrunde Süd:
    Bad Krozingen, Badenweiler, Ebringen, Heitersheim, Horben, Merzhausen, Müllheim, Münstertal, Sölden, Staufen

  5. Die Ausrichter der Vor- und Endrunde legt die Bezirksversammlung fest.

  6. In der ersten Runde der Vorrunde werden alle Gegner gegeneinander gelost (ein Freilos bei ungerader Teilnehmerzahl). danach wird gegebenenfalls eine Zwischenrunde ausgetragen, in der die Teilnehmerzahl auf eine KO-System-gerechte Zahl verkleinert wird.

  7. Bedenkzeit:
    90min/36 Züge + 30 Minuten für den Rest der Partie.

  8. Bei Remis wird wie in der badischen Turnierordnung vorgesehen verfahren.

  9. Der beste Spieler aus einem Verein des Bezirks Freiburg erhält den Titel "Bezirkspokalsieger" des laufenden Jahres. 

Abschnitt 2: Mannschaftsmeisterschaften

§ 7 - Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Bezirksklasse und die Kreisklassen A, und B spielen in der Regel mit jeweils 10 Mannschaften aus acht Spielern. Die Kreisklasse C spielt mit Mannschaften aus fünf Spielern.

  2. Die Bedenkzeit in der Bezirksklasse entspricht der der Bereichsklasse. In den Kreisklassen beträgt die Bedenkzeit 2h / 40 Züge + 30 min für den Rest der Partie.

  3. Die Wartezeit auf gegnerische Spieler beträgt 30 Minuten.

  4. Rückzug von Mannschaften
    • Wird am Saisonende eine Mannschaft aus einer der Klassen Bezirk bis Kreisklasse B zurückgezogen, so ist dies bei der Auf- und Abstiegsregelung der betreffenden und der nachgeordneten Klassen so zu werten, als ob eine Mannschaft weniger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau abgestiegen wäre.
    • Wird zwischem dem 30.06. und 01.09. eine Mannschaft aus einer der Klassen Bezirk bis Kreisklasse B zurückgezogen, steigt der bestplatzierte Absteiger in der betreffenden und in den nachfolgenden Klassen nicht ab. Der Letztplatzierte einer Klasse muss auf jeden Fall absteigen. In diesem Fall steigt der beste Nichtaufsteiger der darunter liegenden Klasse auf.

  5. Steigen zwei Mannschaften aus der Bezirksklasse in die Bereichsklasse auf und genauso viele aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse ab, so wird dies für die Auf- und Abstiegsregelung der zwischen Bezirksklasse und den darunter liegenden Klassen so gewertet, als ob eine Mannschaft weniger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau abgestiegen wäre.

§ 8 - Bezirksklasse

  1. Aufstiegsregelung:
  2. a) Der Meister steigt in die Bereichsklasse Breisgau-Hochrhein auf.

  3. Abstiegsregelung:
  4. a) Kein oder ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte und der Vorletzte steigen ab.
    b) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte steigen ab.

§ 9 - Kreisklasse A

  1. Aufstiegsregelung:
  2. a) Kein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste, der Zweite und der Dritte steigt in die Bezirksliga auf.
    b) Ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste und der Zweite steigt in die Bezirksliga auf.
    c) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste steigt in die Bezirksliga auf.

  3. Abstiegsregelung:
  4. a) Kein oder ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte und der Vorletzte steigt ab.
    b) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte steigen ab.

§ 10 - Kreisklasse B

  1. Aufstiegsregelung:
  2. a) Kein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste, der Zweite und der Dritte steigt in die Kreisklasse A auf.
    b) Ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste und der Zweite steigt in die Kreisklasse A auf.
    c) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste steigt in die Kreisklasse A auf.

  3. Abstiegsregelung bei mehr als 10 Mannschaften in der Kreisklasse C:
  4. a) Kein, ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte steigen ab.
    b) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte, der Drittletzte und der Viertletzte steigen ab.

  5. Abstiegsregelung bei bis zu 10 Mannschaften in der Kreisklasse C:
  6. a) Kein oder ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte und der Vorletzte steigen ab.
    b) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Letzte, der Vorletzte und der Drittletzte steigen ab.

§ 11 - Kreisklasse C

  1. Es wird mit 5er Mannschaften gespielt
  2. Bei einer Meldung bis zu 10 Mannschaften wird in einer Gruppe vollrundig gespielt.

    Aufstiegsregelung:
    a) Kein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste, der Zweite un der Dritte steigt in die Kreisklasse B auf.
    b) Ein oder zwei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste und der Zweite steigt in die Kreisklasse B auf.
    c) Drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Erste steigt in die Kreisklasse B auf.

  3. Bei einer Meldung bis zu 14 Mannschaften wird in einer Gruppe nach CH-System gespielt.
  4. Bei einer Meldung ab 15 Mannschaften wird in zwei Gruppen vollrundig gespielt.

    Aufstiegsregelung bei mehr als 10 Mannschaften:
    Bei einer Gruppe steigen der Erste und der Zweite direkt auf.

    Aufstiegsregelung bei zwei Gruppen:
    Die beiden Gruppensieger steigen direkt auf, die beiden Gruppenzweiten bestreiten ein Entscheidungsspiel.
    a) Kein Absteiger aus Bereichklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Die beiden Gruppenzweiten steigen direkt auf.
    b) Ein Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Der Sieger des Entscheidungsspieles steigt auf.
    c) Zwei oder drei Absteiger aus der Bereichsklasse in die Bezirksklasse Freiburg/Breisgau: Nur die Gruppensieger steigen auf.

§ 12 - Entscheidungsspiele

Der Modus von Entscheidungsspielen wird von der Badischen Turnierordnung geregelt.

§ 13 - Relegationsspiele (gestrichen)

§ 14 - Bezirksmannschaftspokal

  1. Eine Pokalmannschaft besteht aus vier Spielern, wobei die Auswärtsmannschaft am ersten und am vierten Brett mit den weißen Steinen spielt.

  2. Die Vereine des Bezirks können bis zu drei Mannschaften melden. Eine Pflicht zur Teilnahme mindestens einer Mannschaft besteht nicht. Wird keine Mannschaft gemeldet, so ist dies dem Turnierleiter jedoch vom betreffenden Verein mitzuteilen, ansonsten wird von der Teilnahme einer Mannschaft ausgegangen. Der Meldetermin wird vom Turnierleiter festgesetzt.

  3. Ein Spielerwechsel zwischen mehreren Pokalmannschaften eines Vereines ist nicht möglich.

  4. Die Ansetzung der Paarungen erfolgt durch den Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel. Die Verteilung des Heimrechts wird durch den Turnierleiter möglichst gerecht und ausgeglichen nach folgenden Regeln festgelegt:
    • Von jeder Mannschaft wird ermittelt, wann sie Heimrecht in den Vorrunden hatte.
    • Dabei werden evtl. kampflose Ergebnisse weggelassen.
    • Die Kontrahenten bekommen jetzt das gegenteilige Heimrecht zur letzten Vorrunde.
    • Bekommen beide Kontrahenten dadurch die gleiche Zuteilung, wird die vorhergehende Vorrunde herangezogen
    • Dieses Verfahren wird entsprechend wiederholt.
    • Sind nur noch bei einem Kontrahent Daten vorhanden, wird das Heimrecht durch den anderen bestimmt.
    • Sind gar keine oder keine weiteren Vorrunden mehr heranziehbar, wird gelost.


  5. Der Turnierleiter setzt einen Endtermin für die jeweilige Runde fest. Der gastgebende Verein einer Paarung hat dem Gegner zwei Terminvorschläge zu unterbreiten, von denen einer angenommen werden muss. Spieltag ist am Vereinsspielabend des Gastgebers.

  6. Die Bedenkzeit in einer Partie beträgt 90 Minuten für 36 Züge und 30 Minuten für den Rest pro Spieler.

  7. Turniermodus ist das KO-System.

  8. Vor der ersten Runde wird gegebenenfalls eine Vorrunde ausgetragen, in der die Teilnehmerzahl auf eine KO-System-gerechte Zahl reduziert wird.

  9. Bis einschließlich des Achtelfinales spielen Mannschaften des gleichen Vereins nicht gegeneinander.

  10. Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die 'Berliner Wertung':
    1. Brett = 4 Punkte
    2. Brett = 3 Punkte
    3. Brett = 2 Punkte
    4. Brett = 1 Punkt
    Besteht auch danach Gleichstand, werden Blitzwettkämpfe mit unveränderter Mannschaftsaufstellung und Farbwechsel bis zur Entscheidung gespielt.

  11. Der Sieger ist Bezirksmannschaftspokalsieger und ist für die Badische Mannschaftspokalmeisterschaft qualifiziert.

§ 15 - Seniorenmannschaftsmeisterschaft

  1. Es wird mit 4er-Mannschaften gespielt, jeder Verein kann mehrere Mannschaften melden. Spielgemeinschaften von Vereinen sind zulässig.

  2. Die weiteren Bestimmungen regeln sich nach denen der badischen Ebene, insbesondere die Spielberechtigung hinsichtlich der Altersuntergrenze.

Abschnitt 3: Blitzmeisterschaft

§ 16 Mannschaftsmeisterschaft

  1. Es wird mit 4er-Mannschaften gespielt, jeder Verein kann mehrere Mannschaften melden. Diese müssen aus aktiv gemeldeten Spielern des Vereins bestehen, wenn sich der Verein für die Badischen Mannschaftsmeisterschaften qualifizieren will.

  2. Spielgemeinschaften von Vereinen und der Einsatz passiver Mitglieder ist zulässig; Solche Mannschaften können sich jedoch nicht für die Badischen Mannschaftsmeisterschaften im Blitzschach qualifizieren. 

  3. Vor dem Turnier wird von jeder Mannschaft eine Rangliste mit jeweils sechs Spielern erstellt. Es darf um einen Platz getauscht werden.

  4. Es werden Fünf-Minuten-Blitzpartien nach den Regeln der FIDE gespielt.

  5. Es ist möglichst vollrundig zu spielen. Bei großer Teilnehmerzahl ist gegebenenfalls eine Vor- und eine Finalrunde, bestehend aus den bestplatzierten Mannschaften in den Vorrunden zu spielen.

  6. Verantwortlich für die Durchführung ist der Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel.

§ 17 - Einzelmeisterschaft

  1. Es ist möglichst vollrundig zu spielen. Bei großer Teilnehmerzahl wird nach Schweizer System gespielt.

  2. Verantwortlich für die Durchführung ist der Turnierleiter Pokal/Blitz/Einzel.

Turnierordnung Schachjugend Bezirk Freiburg

Kapitel I - Allgemeine Vorschriften

§ 1 - Spielbetrieb


Im Schachbezirk Freiburg/Breisgau e.V. werden folgende Jugendturniere regelmäßig ausgetragen:

  1. Jugendeinzelmeisterschaften (§ 4)

  2. (a) U 20 Jungen und Mädchen
    (b) U 18 Jungen und Mädchen
    (c) U 16 Jungen und Mädchen
    (d) U 14 Jungen und Mädchen
    (e) U 12 Jungen und Mädchen
    (f) U 10 Jungen und Mädchen

    (a) U 20 Mädchen
    (b) U 18 Mädchen
    (c) U 16 Mädchen
    (d) U 14 Mädchen
    (e) U 12 Mädchen
    (f)  U 10 Mädchen
     
  3. Jugend-Mannschaftsmeisterschaften (§§ 5ff)

  4. (a) U 20 Jungen und Mädchen
    (b) U 20 Mädchen
    (c) U 16 Jungen und Mädchen
    (d) U 14 Jungen und Mädchen
    (e) U 16 Mädchen
    (f) U 12 Jungen und Mädchen
     
  5. Jugend-Blitzeinzelmeisterschaften (§ 11)

  6. - U 18 Jungen und Mädchen
    - U 16 Jungen und Mädchen
    - U 14 Jungen und Mädchen
    - U 12 Jungen und Mädchen
    - U 10 Jungen und Mädchen
    Eine Zusammenlegung von Klassen oder eine Gliederung der Spielgruppen nach Spielstärke ist zulässig.

§ 1a - Zuständigkeiten

  1. Turnierleiter Jugendmannschaftsspiele: Zuständig für die Durchführung der Jugendmannschaftsspiele in allen Klassen
  2. Turnierleiter Blitz/Einzel, Jugend: Zuständig für die Durchführung der Jugendeinzelmeisterschaften und der Jugendblitzmeisterschaften.

§ 2 - Spielberechtigung

Für alle Turniere sollte grundsätzlich eine Zulassung im Sinne der Spielerpassordnung des Badischen Schachverbandes für einen Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau gegeben sein. Spieler, die in einem anderen Bezirk ihr Spielrecht wahrnehmen, sind nicht spielberechtigt.
Hinsichtlich der Altersklassen gelten die Bestimmungen der Schachjugend Baden für das jeweilige Sportjahr.

§ 3 - Allgemeine Bestimmungen

  1. Änderungen der Jugendturnierordnung nimmt der Bezirksjugendausschuss mit Mehrheitsbeschluss vor. Entscheidende Änderungen werden von der Bezirksjugendversammlung verabschiedet.
  2. Die Turnierordnung des Schachjugend Bezirk Freiburg orientiert sich an der Turnierordnung der Badischen Schachjugend und der FIDE. Änderungen dieser Turnierordnungen werden entsprechend in die Bezirksjugendturnierordnung übernommen, sofern die Bezirksjugendturnierordnung nicht ausdrücklich andere Regelungen vorsieht.

Kapitel II - Jugendmeisterschaften

Abschnitt 1: Einzelmeisterschaften

§ 4 - Bezirksmeisterschaft

  1. Die Bezirkseinzelmeisterschaft der Jugend (offen für Mädchen und Jungen) wird in in den Altersklassen U 20, U 18, U 16, U 14, U 12 und U 10 ausgetragen.

  2. Die Jugendmeisterschaften U 20, U 18, U 16 und U14 finden an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) statt.
  3. Die Jugendmeisterschaften U 12 und U 10 werden an einem Tag ausgetragen.

  4. Die Mädchenmeisterschaften werden in den gleichen Altersklassen wie die der Jugend ausgetragen. Sie finden wenn möglich an einem Tag statt.

  5. Spielberechtigung:
  6. Spielberechtigt sind alle Jugendspieler, die einem Verein des Schachbezirks Freiburg/Breisgau angehören, entsprechend ihres Alters.

  7. Turniermodus:
  8. 5 Runden (Ch-System, bei sechs Teilnehmern vollrundig)
    Bei geringer Teilnehmerzahl ist eine Zusammenfassung altersmäßig benachbarter Klassen zu einer Spielgruppe bei separater Endwertung möglich.

  9. Bedenkzeit:
  10. 2 h / 40 Züge + 30 Minuten/ Rest pro Spieler und Partie in den Klassen U 20 bis U14
    30 Minuten pro Partie in den Klassen U 12 und U 10
    20 Minuten pro Partie bei den Mädchenmeisterschaften

  11. Qualifikation: Der Sieger der jeweiligen Altersklasse ist direkt für die Badischen Jugendmeisterschaften qualifiziert.

  12. Wertung bei Punktgleichheit:
  13. Im CH-System: Buchholz-Wertung, wobei der schlechteste Gegner nicht gewertet wird. Weitere Verfeinerungen werden nicht vorgenommen. Für die Qualifikation zur Badischen Meisterschaft finden bei Punktgleichheit Stichkämpfe nach der Regelung in der Badischen Turnierordnung statt.

  14. Zuständig ist der Jugendturnierleiter Blitz/Einzel.

Abschnitt 2: Jugendmannschaftsmeisterschaften

§ 5 - Allgemeine Bestimmungen

  1. Alle Klassen spielen mit Mannschaften bestehend aus je vier Spielern.
  2. Die Rundenzahl beträgt in den Klasse U 20 bis U14 maximal sieben Runden pro Saison. In der U12 und bei den Mächen finden Schnellschachturniere statt.
  3. Bei mehr als acht Mannschaften in einer Klasse spielt diese nach CH-System.
  4. Die Bedenkzeit beträgt in den Klassen U 20, U 16 und U 14 2h / 40 Züge + 30 min/Rest, in den Klassen U 12, Mädchen U 20 und Mädchen U 16 jeweils je nach Zahl der teilnehmenden Mannschaften mindestens 20 Minuten und höchenstens 1 Stunde pro Spieler und Partie.
  5. Die Wartezeit auf gegnerische Spieler beträgt 30 Minuten.
  6. Die Ansetzung der Paarungen erfolgt durch den Turnierleiter Jugendmannschaftskämpfe
  7. Die Mindestspielerzahl beträgt zwei Spieler pro Mannschaft
  8. Tritt eine Mannschaft mit drei Spielern an, so hat sie das letzte Brett freizulassen.
  9. Tritt eine Mannschaft mit zwei Spielern an, so hat sie die Bretter drei und vier freizulassen.
  10. Von beiden Mannschaften unbesetzte Bretter werden nicht gewertet.
  11. Die Aufstellung der Mannschaften erfolgt nach der Rangfolge auf der Rangliste und gemäß der Bestimmungen der Schachjugend Baden. (Bem.: Nach dem seit 1990 gültigen Reglement ist ein Platztausch verboten).

§ 6 - U 20 Jugend

Der Meister ist für die Badischen Meisterschaften U 20 qualifiziert.

§ 7 - U 16 Jugend und U 14

Der Meister U 16 ist für die Badischen Meisterschaften U 16 qualifiziert.
Der Vizemeister U 16 und der meister U 14 tragen einen Stichkampf aus, dessen Sieger den zweiten Startplatz des Bezirks in der Klasse U 16 bei den Badischen Meisterschaften U 16 erhält. Aufgrund des Stichkampfes zwischen U 16 und U 14 werden die Klassen U 16 und U 14 bezüglich des Spieleinsatzes als ein Wettbewerb betrachtet.   

§ 8 - U 12 Jugend

Der Meister ist für die Badischen Meisterschaften U 12 qualifiziert.
Der Vizemeister kann sich je nach Situation auf badischer Ebene ebenfalls für die Badischen Meisterschaften U 12 qualifizieren.

§ 9 - Mädchenmeisterschaften

  1. In jeder Mädchenmannschaft ist eine vereinsfremde Gastspielerin erlaubt.
  2. Bei mehr als zwei Mannschaften in einer der beiden Klassen findet in dieser ein Turnier statt, ansonsten werden die Mannschaften direkt für die Badischen Mädchenmannschaftsmeisterschaften gemeldet.

§ 10 - Entscheidungsspiele

In folgenden Fällen wird vor einem Entscheidungsspiel im Sinne der TO des BSV der direkte Vergleich eines Mannschaftskampfes als Entscheidungskriterium herangezogen:
Bei Punkt- und Brettpunktgleichheit um einen Platz, der für die Teilnahme an der Badischen Meisterschaft berechtigt.

Abschnitt 3: Blitzmeisterschaft

§ 11 - Einzelmeisterschaft

  1. Es wird vollrundig gespielt. Die Klassen- und Gruppeneinteilung entscheidet sich vor dem jeweiligen Turnier. Die Spielgruppen können nach Alter oder Spielstärke (DWZ) gegliedert werden.

  2. Zuständig ist der Jugendturnierleiter Blitz/Einzel