Bezirkszugehörigkeit des SK Wiehre:
Wie aus einem Schreiben des BSV-Präsidenten Fritz Meyer an den Vorstand des Bezirks Freiburg hervorgeht,
hat der Badische Schachverband die Rücknahme der Stornierung der Mitgliedschaft des SK Freiburg Wiehre
angenommen und den Verein wieder dem Bezirk Freiburg zugeteilt. Der Vorstand des Schachbezirks Freiburg
wurde gebeten, die notwendigen satzungsbedingten Formalien zu erledigen. Grundlage für die formale
Mitzuständigkeit des Bezirks über die Bezirksmitgliedschaft ist § 16 der BSV-Satzung.
Die Mitgliedschaft im Verband bedingt nicht automatisch die Mitgliedschaft in einem bestimmten Bezirk,
auch wenn im Falle von Wiehre die Auswahl der möglichen Bezirke sehr klein ist. Der SK
Wiehre ist leider mit seinem Austrittsschreiben vom 29.07.2006 unnötigerweise auch aus dem
Bezirk ausgetreten, und das mit sofortiger Wirkung. Während der Verband jedoch die sofortige Wirkung
nicht anerkennt und ein Austritt dort erst zum Ende des Geschäftsjahres wirksam wird (und bis
dahin alle Mitgliedsrechte und -pflichten fortbestehen und der Austritt jederzeit mit Zustimmung
des BSV-Vorstandes zurückgenommen werden kann), ist der Bezirk hier liberaler: Wer seinen Austritt
erklärt, ist dann auch draußen und alle seine Rechte sind erloschen und werden auch bei einem
Wiedereintritt nicht automatisch wieder begründet.
Es ist daher ein formaler Antrag auf Wiedereintritt notwendig mit der Bitte um Wiedereinsetzung in die
alten Rechte. Der Wiedereintritt kann nur dann abgelehnt werden, wenn schwerwiegende Gründe dagegen
sprechen, z.B. wenn der Verein erklärt, dass er sich an die Bezirkssatzung nicht gebunden
fühle. Die Missachtung der Satzung ist auch ein Ausschlussgrund. Die Wiedereinsetzung in erkämpfte
Spielrechte muss zwar nicht gewährt werden, aber es nicht zu tun, wäre kleinkariert und ein Armutszeugnis.
Das Schreiben des BSV-Präsidenten ist daher aufgrund von § 2.2 der Bezirkssatzung ein formeller Antrag auf Mitgliedschaft
des SK Freiburg Wiehre nach § 4.2 der Bezirkssatzung. Diesem Antrag muss, wie erläutert, stattgegeben werden, da es keinerlei
sachliche Gründe gibt, eine Mitgliedschaft zu verweigern und der Schachklub Wiehre alle formellen Bedingungen
einer Mitgliedschaft erfüllt.
D.h. der gesetzliche Vorstand des Schachbezirks Freiburg stellt aufgrund des Schreibens des BSV-Präsidenten
nach § 4.3 der Bezirkssatzung die erneute Mitgliedschaft des SK Wiehre im Schachbezirk Freiburg fest
und beschließt gleichzeitig, dem Verein wieder alle bis zum 28.07.2006 bestehenden Rechte
zuteil werden zu lassen.
Der Fall hat einen Klärungsbedarf hinsichtlich der Regelung der Mitgliedschaft in einem Bezirk und dem Verband aufgezeigt. Inzwischen sind bereits sechs der elf Bezirke eigene juristische Personen, was Ursache einer erheblichen Rechtsunsicherheit ist. Der Austritt aus einem Bezirk bei gleichzeitigem Verbleib im Verband ist übrigens durchaus möglich. So hat Todtnau von dieser Möglichkeit vor einigen Jahren Gebrauch gemacht und ist vom Bezirk Freiburg in den Bezirk Hochrhein übergetreten.
Für künftige Fälle bitten wir, doch bitte nur dann die Bezirksmitgliedschaft
zu beenden, wenn der Bezirk gewechselt werden soll und kann. Eine Kündigung
der Bezirksmitgliedschaft wird nämlich sofort wirksam, wenn der Kündigende
kein Datum nennt und damit keine Kündigungsfrist setzt. Die fristlose Kündigung kann
daher auch nicht zurückgenommen werden, sondern die Mitgliedschaft muss statt dessen neu
beantragt werden.
Will man dagegen den Badischen Schachverband verlassen, so ist eine eigene Kündigung der
Bezirksmitgliedschaft nicht notwendig. Die Mitgliedschaft im Bezirk endet mit der Mitgliedschaft
im BSV automatisch, was am Ende des BSV-Geschäftsjahres ist, falls sich der Verein nicht vorher
auflöst. Bis zum wirksamen Austritt aus dem BSV bleiben alle Rechte und Pflichten des Vereins im Bezirk ungeschmälert
bestehen, so dass bei Rücknahme eines Austritts auch der Bezirk nicht involviert wird.
Heico Stückle und Winfried Schüler
1. und 2. Bezirksvorsitzender
Das Schreiben des BSV-Präsidenten im Wortlaut
Lieber Schachfreund Stückle,
lieber Schachfreund Schüler,
Herr Stock hat sein Kündigungsschreiben vom 29.7.2006, mit dem
der SC Freiburg-Wiehre seinen Austritt aus dem BSV erklärt
hatte, gegenüber dem BSV zurückgezogen und damit
storniert. Als Präsident des BSV habe ich diese
Erklärung angenommen. Damit bleibt der SC Freiburg-Wiehre mit
allen Rechten und Pflichten Mitglied im BSV und wird dem Schachbezirk
Freiburg zugeteilt. Soweit nach der Satzung des Schachbezirks
Freiburg zu diesem Vorgang noch Beschlüsse zu fassen sind,
bitte ich, diese herbeizuführen. Der SC Freiburg-Wiehre sollte
in seine sportlich erkämpften Spielrechte im Bezirk Freiburg
eingesetzt werden.
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Fritz Meyer
Präsident des BSV
Austritt Wiehres: Vermittlungsvorschlag des BSV-Präsidenten
BSV-Präsident Meyer hat einen Kompromissvorschlag im Fall Wiehre / Ahmed Abdelrazek unterbreitet, welchen der
Schachklub Wiehre angenommen hat.
Wiehre akzeptiert den Vermittlungsvorschlag des BSV-Präsidenten
Der SK Wiehre hat dem Vermittlungsvorschlag des BSV-Präsidenten zugestimmt und eine entsprechende
Antwort verfasst.
Schachklub Wiehre verlässt den Schachverband
Der Schachklub Freiburg Wiehre 2000 e.V. hat am 29. Juli seinen Austritt mit sofortiger Wirkung aus dem Deutschen Schachbund, dem Badischen Schachverband und dem Schachbezirk Freiburg erklärt.
Die Landesliga Breisgau-Hochrhein wird in der kommenden Spielzeit daher mit nur neun Mannschaften spielen, im Bezirk Freiburg ergeben sich erhebliche Äderungen in den Kreisklassen A, B und C.
Der Schachklub Freiburg-Zähringen meldet seine 2. Mannschaft aus der B-Klasse ab.
Zwischenstand Verbandsrestrukturierung
Für ein Zusammengehen mit dem Württembergischen Verband zeichnet sich in Baden derzeit keine
qualifizierte Mehrheit ab.
Hinsichtlich eines gemeinsamen Spielbetriebs mit dem Bezirk Hochrhein will der Nachbarbezirk mit unserem Bezirk ein gemeinsames Konzept für die Spielzeit 2006/07 erarbeiten. Rundenturnierleiter Markus Haag vom Bezirk Hochrhein will hierzu in der Freiburger Bezirkversammlung weitere Ausführungen machen.
Bezirksvorstandssitzung am 27.01. in Gundelfingen.
Vorschläge zur Neuordnung von Spielbetrieb und Bezirksorganisation:
Im November 2005 machte der Schachbezirk Hochrhein einen detaillierten Vorschlag für einen gemeinsamen
Spielbetrieb mit dem Bezirk Freiburg bei den Mannschaftskämpfen auch auf Bezirksebene, etwa zur selben Zeit gab es auch einen Vorschlag
seitens des Badischen und Wrttembergischen Schachverbandes für eine Neugliederung der Bezirke im Falle eines
Zusammenschlusses zu einem Landesverband.
Mehr hierzu auf der Diskussionsseite.
Protokoll der JHV 2005 verfügbar
Das Protokoll der Bezirksversammlung 2005 ist als PDF-Datei verfügbar.
Bezirksversammlung, Anträge
Zähringen beantragt die Höhereinstufung seiner
für die Saison 2005/06 neu gemeldeten zweiten Mannschaft
in die A- oder B-Klasse
Antrag 4: Einstufung von Zähringen II
Schachjugend Bezirk Freiburg: Bezirksjugendversammlung 2005
Die Schachjugend im Bezirk Freiburg lädt ihre Mitgliedsvereine herzlich zu ihrer
ordentlichen Bezirksjugendversammlung 2005 am Dienstag, 05. Juli 2005 um 19:00 Uhr
im Spiellokal der Schachfreunde Schwarz-Weiß Merzhausen ein.
Anträge müssen bis spätestens Dienstag, 28. Juni 2005 bei Bezirksjugendleiter
Christof Herbrechtsmeier in schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sein.
Bezirksversammlung, Anträge
Bislang liegen drei Anträge vom Schachclub Oberwinden vor, betreffend die Bezirksturnierordung, § 14,
(Bezirkspokal).
Antrag 1: § 14, Abs. 4
Antrag 2: § 14, Abs. 5
Antrag 3: § 14, Abs. 10
Schachbezirk Freiburg: Bezirksversammlung 2005
Der Bezirk Freiburg lädt seine Mitgliedsvereine herzlich zu seiner
ordentlichen Bezirksversammlung 2005 am Freitag, 08. Juli 2005 um 19:30 Uhr
in der Erwachsenenbegegnungsstätte Freiburg-Weingarten (Spiellokal Freiburg-West) ein.
Anträge müssen bis spätestens Freitag, 24. Juni 2005 beim Bezirksleiter Wendelin Urnauer
in schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sein.
Stimmrecht:
Bei den einzelnen Abstimmungen verfügt jeder Verein über eine Stimme.
Nach § 5.4 der Satzung ist jeder Verein verpflichtet, mindestens einen Vertreter
zur Bezirksversammlung zu entsenden. Wir würden uns freuen, weitere Schachfreunde
begrüßen zu dürfen.
