| Streitfälle
und ihre Behandlung durch die badischen Instanzen
Die badische Turnierordnung
und die Turnierordnungen der Bezirke unterscheiden sich teilweise, so z.B.
derzeit, was die Sanktionen beim Freilassen von Brettern angeht.
Neben der folgenden zwar nicht mehr aktuellen, (seit der Spielzeit 1990/91 gilt in Baden ein generelles Rauchverbot bei allen Verbandsspielen), dafür aber wegen ihrer Begründung immer noch interessanten Entscheidung wären wir gerne an mehr Beispielen - vor allem zum aktuellen Problem des Freilassens von Brettern und den dafür von den jeweiligen Turnierleitern verhängten Sanktionen - interessiert. "Nichtraucherfall"
(1981)
Dem SC Münstertal wird zur Auflage gemacht, bei Beibehaltung des Spiellokals in seinen künftigen Ranglisten das Rauchverbot deutlich zu kennzeichnen. Bei rechtzeitigen (schriftlichen) Einsprüchen ist dann entweder ein anderes Spiellokal anzubieten oder im Spiellokal des Gegners zu spielen. Einsprüche gegen das "rauchfreie" Spiellokal hätten dann mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zu erfolgen. Dagegen protestierte wiederum Münstertal beim Turnierausschuß. Dessen damaliger Vorsitzender Prof. Hermann Schreiner begründete die Ablehnung des Münstertäler Protests wie folgt: So
sehr auch alle Bemühungen, das Rauchen beim "Schachsport" - insbesondere
bei Teilnahme von Jugendlichen - einzuschränken, begrüßt
werden müssen, so muß doch festgestellt werden, daß es
vorläufig jeglicher Grundlage in unserer Turnierordnung oder in den
Spielregeln entbehrt. Man muß vielmehr feststellen,
Daher kann dieser doch schwerwiegende Eingriff in das persönliche Verhalten ohne vorherige rechtzeitige Bekanntgabe nicht durchgesetzt werden, woran auch die bedauerlichen Probleme mit dem Spiellokal nichts ändern können. Daher kann für die Zukunft zunächst nur versucht werden, gemäß dem Vorschlag des Verbandsspielleiters zu verfahren, wodurch es vielleicht gelingt, viele "nichtrauchende" Mannschaftskämpfe in Münstertal durchzuführen. Die Gegner müssen aber darüber rechtzeitig im Voraus informiert sein und haben das Recht, das Rauchverbot abzulehnen. |
[Regeln]