Anfrage vom 02.10.2002
kann sich Staufen für die Badische Mannschaftsblitz
qualifizieren?
Sie sind zwar als Verein aktive gemeldet, nehmen aber
nicht an den Mannschaftskämpfen teil, habe deshalb auch keine Rangliste
abgegeben. Gleichwohl haben sie ja dort aktiv gemeldete Spieler,
oder?
Antwort des LTL Bernd Walther:
Wenn Staufen keine Mannschaft für die
Ligaspiele gemeldet hat, so bedeutet
das nicht automatisch, daß sie an KEINEN
Mannschaftskämpfen teilnehmen.
Der Begriff "Mannschaftskämpfe" umfaßt nicht
nur die üblichen Ligaspiele vonBundesliga bis Kreisklasse, sondern auch alle
anderen Mannschaftswettbewerbe.
Mannschaften gibt es ebenfalls
noch
- bei den
Damen
- bei den
Senioren
- bei den
Jugendlichen
- bei
Pokal
- bei
Blitz
wobei es Sonderregelungen
bzgl.
- Nichtberücksichtigung
der Reihenfolge (Pokal, Senioren),
- spezielle
Neu-Anordnung der Reihenfolge
(Damen, Jugend, Blitz),
- Filterung (Damen,
Senioren, Jugend)
-
Brettertausch
(Jugend)
etc. gibt.
Daher ist auch bei Nichtteilnahme an den
Ligakämpfen die Abgabe eine Grundrangliste notwendig, wenn der Verein auch andere Mannschaftskämpfe
als die Ligaspiele durchführt, wie z. B. die in der Anfrage erwähnte
Blitz-Mannschafts-Meisterschaft auf badischer oder
sogar Bezirksebene.
Weiterhin ist es ja so, daß die Rangliste noch
weitere zusätzliche Informationen enthält:
- Dem Verband werden
damit die Funktionsträger, Spiellokal, Spielabend, Bankverbindung etc. mitgeteilt.
- Durch die Auflistung der
aktiven Spieler sind deren Spielberechtigungen geklärt.
(d. h. wer auf der Rangliste steht,
ist für Einzel-Meisterschaften spielberechtigt!)
In der ab dieser Saison gültigen
Turnierordnung steht:
TO H-2.4
Rangliste:
Jeder Verein ist
verpflichtet, bis zum 1.9. eine totale Rangliste in elektronischer und
schriftlicher Form an den Bezirk
abzugeben, die die Namen aller aktiver Spieler enthält. Der Bezirk hat
...
Die versäumte Ranglisteabgabe nach
gesetztem Nachtermin führt zu einer Sperre aller mit
dieser Aufstellung verbundenen
Mannschaften ...
Das ist in meinen Augen doch eine eindeutige
Vorschrift.
- Der Passus "Jeder
Verein" trifft somit auch auf
Staufen zu.
-
Eine Nichtabgabe hat zur Konsequenz,
daß der Verein an KEINEN Mannschaftskämpfen und damit
auch nicht am Blitz teilnehmen kann.
Aktuell steht damit an
- daß der Bezirk dem
Verein Staufen eine Nachfrist zur Ranglistenabgabe setzen muß.
Die
Nichteinhaltung der Nachfrist zieht
eine Sperre für
sämtliche Mannschaftswettbewerbe durch den LTL
nach sich.
-
Dito übrigens für alle anderen
Vereine, die dem Bezirk keine Rangliste abgeben, wie z. B. Zähringen und evtl. weitere.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Walther
Landesturnierleiter im Bad. Schachverband e.
V.